Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 19. Juli 2018 zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 18. April 2018 bekanntgegeben. Mit diesem Rundschreiben hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Änderungstarifverträge und den TV Sonderzahlung 2018 bekanntgegeben und zum Vollzug freigegeben sowie Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte gegeben, um eine zeitnahe Auszahlung des ersten Erhöhungsschritts zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Die Auszahlung der Entgelterhöhungen wird voraussichtlich im Herbst rückwirkend zum 1. März 2018 erfolgen.
Weitere Informationen: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/zahlungen-sollen-voraussichtlich-im-herbst-erfolgen.html