Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 27. Oktober 2020 einen Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Bundes vorgelegt. Damit wird eine Zusage aus der Tarifeinigung umgesetzt.

Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt. Dieser sieht Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für die untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor.

Am 25. Oktober haben die Tarifvertragsparteien in der Einkommensrunde 2020 eine Einigung erzielt. Nachdem die Arbeitgeberseite in den ersten beiden Verhandlungsrunden keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt und eine Nullrunde mit langer Laufzeit verlangt hatte, konnte in der dritten Runde Schritt für Schritt und Thema für Thema ein Kompromiss erzielt werden.

Der BDZ Bundesvorsitzende begrüßte das Verhandlungsergebnis als einen unter den derzeitigen Bedingungen respektablen Abschluss, der Geleistetes anerkennt und hilft, den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen, ohne dabei zu ignorieren, dass die Pandemie die wirtschaftlichen Möglichkeiten in unserem Land aktuell nachhaltig beeinflusst.

Er dankte dem dbb Bundesvorsitzenden Uli Silberbach, der als Verhandlungsführer für den dbb die langwierigen und schwierigen Verhandlungen zu einem tragbaren Kompromiss geführt hat.

Der Dank gilt aber auch Adelheid Tegeler, die an der Verhandlungskommission als BTK-Mitglied teilgenommen hat sowie den BDZ-Mitgliedern, die durch ihre starke Präsenz bei den Demonstrationen, insbesondere am 24. September in Berlin, maßgeblich dazu beigetragen haben, die Blockadehaltung der Arbeitgeberseite aufzulösen.

Das Einigungspapier von dbb, Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sieht insbesondere folgende Punkte vor:



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Der BDZ begrüßt die umfangreiche Umsetzung von besonderen Regelungen für den Dienstbetrieb in der Zollverwaltung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus durch die Generalzolldirektion (GZD). Die Regelungen gingen entsprechende Initiativen und Abstimmungsgespräche der Vorsitzenden des Bezirkspersonalrats und des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Christian Beisch und Thomas Liebel (beide BDZ) voraus – wir berichteten. Der BDZ erwartet, dass die Regelungen der GZD direkt und ohne weiteren Interpretationen durch die Verantwortlichen vor Ort umgesetzt werden. Denn die derzeitigen Regelungen stehen in vielerlei Hinsicht im Interesse des Infektionsschutzes unserer Kollegen/innen:

Vier Jahre sind schnell vergangen und schon stehen wieder Personalratswahlen in der Zollverwaltung an.

Die Wähler(innen) der Dienststellen können mit Ihrer Stimme den örtlichen Personalrat, den Bezirkspersonalrat bei der GZD und den Hauptpersonalrat beim BMF wählen.

Am 2. April 2020 ist der letzte Wahltag.

Der BDZ stellt seine wesentlichen Wahlkampfinhalte sowie die Kandidatinnen und Kandidaten auf Bundesebene auf der Webseite www.personalratswahlen.eu vor.