Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018 - 2019 - 2020, mit dem das Volumen des aktuellen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst aus April 2018 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden soll, liegt in der Entwurfsfassung vor.

Am 20. Juni 2018 fand das Beteiligungsgespräch zu dem Entwurf statt, an dem für den dbb der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer und der BDZ-Bundesvorsitzende und Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften, Dieter Dewes teilnahmen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten in drei Schritten angehoben wird. Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:

2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
3,09 Prozent zum 1. April 2019
1,06 Prozent zum 1. März 2020
Die Anwärterbezüge sollen entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende

zum 1. März 2018 um 50 Euro und
zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro
in Festbeträgen erhöht werden.

BDZ und dbb setzen sich für eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf die erst im Herbst erwartete Verabschiedung des Gesetzes ein. Voraussetzung für die Abschlagszahlung ist die Zustimmung zum Entwurf durch das Bundeskabinett, das sich nach Aussagen der Vertreter des Bundesinnenministeriums voraussichtlich im Juli mit dem Gesetzentwurf befassen wird.

Weitere Informationen.

Die Beförderungen werden derzeit noch aus dem Bundeshaushalt 2017 finanziert.

Da die Quote für Einweisungen nach A 9m +Z im Bundeshaushalt 2017 bereits erschöpft ist, sind keine Einweisungen möglich. Da Amtszulagen nach A9m+Z nur innerhalb einer Quote von 12% der Obergrenze der Besoldungsgruppe A 9m gewährt werden können, ist eine Erhöhung der Obergrenze auf 50 %, wie vom Bundesvorsitzenden Dieter Dewes in diversen Gesprächen mit Haushaltspolitikern und dem Minister gefordert, zwingend erforderlich.

Beförderungen von A 10 nach A 11 sind ebenfalls nicht möglich, da keine ausreichende Anzahl an Planstellen mehr zur Verfügung stehen. Hier ist mit einer Entspannung zu rechnen, wenn der Bundeshaushalt 2018 in Kraft tritt.

Die Generalzolldirektion hat dem BPR ein überarbeitetes Konzept für die vom ehemaligen Bundesfinanzminister Dr. Schäuble versprochene Seniorenbetreuung vorgelegt. Nach Auffassung der BDZ Fraktion im BPR war die Vorlage des Konzepts längst überfällig und hätte schon längst gelebte Praxis sein sollen.

Das Konzept sieht vor, dass für jedes Hauptzollamt und Zollfahndungsamt eine Beschäftigte beziehungsweise ein Beschäftigter mit der Wahrnehmung der Seniorenbetreuung betraut ist. Diese Tätigkeit ist grundsätzlich im Sachgebiet A beziehungsweise Sachgebiet 100 anzusiedeln. Die Betreuung ehemaliger Beschäftigter der GZD soll jeweils durch Beschäftigte des regionalen Arbeitsbereichs der Direktion 1 im Referat Personal Einzelfälle erfolgen. Ausnahmen von diesen Regelungen sind im Einzelfall möglich.

Die Beratung durch die Ansprechpartner für die Seniorenbetreuun soll allen ehemaligen Beschäftigten der Zollverwaltung, also Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten, offenstehen. Die Angehörigen und Hinterbliebenender ehemaligen Beschäftigten sollen in gleicher Weise Unterstützung erhalten

Mehr Informationen im Personalräte Kompakt (BPR) 4/2018.

In der Zeit vom 25.4. bis 27.4.2018 fand in Nomborn die Hauptvorstandssitzung des BV Hessen statt. Der Vorstand tagte bereits am Abend zuvor. Als Gäste konnten wir Wolfgang Kailer, stellv. Bundesvorsitzender und Vorsitzender des BV Baden und den Vorsitzenden des BV Saarland, Mathias Decker begrüßen. Ebenfalls konnten wir Johannes Gutekunst von der debeka und Roland Hipke von der BBBank begrüßen. Sie stellten uns die Vorteile für die Mitglieder in ihren Selbsthilfeeinrichtungen dar

Zum Zollfahndungsdienst, Jugend, Vollzugsdienste, Tarif, Frauen, Mitglieder, Finanzen, Medien und Satzung erarbeiteten die Mitglieder des Hauptvorstandes in Ausschüssen aktuelle Themen, die in entsprechenden Anträgen zur Beschlussfassung an den HaVo und in Vorbereitung an den Gewerkschaftstag im Januar 2019 gerichtet werden. 

Insgesamt war die Veranstaltung sehr konstruktiv, durch die Bildung der Ausschüsse konnten die Kompetenzen gebündelt werden und so die Probleme der Beschäftigten unmittelbar eingebracht werden, sowie Vorschläge für Verbesserungen dargelegt werden. Anträge, die an den Havo gerichtet waren, konnten noch während der Tagung zugestimmt werden, sodass wir die Arbeit weiter fortsetzen können. 

Nach dem am 09.04.2018 in Berlin eine Demonstration der dbb Gewerkschaften mit Beteiligung des BDZ stattfand, wurde sich in der Nacht vom 17.04. auf den 18.04.2018 in der dritten Runde der Tarifverhandlungen geeinigt

Die Bezüge werden dabei in drei Schritten erhöht:

01.03.2018: 3.19 %
01.04.2019: 3,09 %
01.03.2020: 1,06 %

Für die Anwärter erhöhen sich die Bezüge wie folgt:

01.03.2018: 50 Euro
01.03.2019: 50 Euro

Für die Entgeldgruppen EG1 bis EG6 gibt es zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Die Ergebnisse der Tarifeinigung müssen nun noch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, in dem den Bundeskabinett zeitnah der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020 vorgelegt wird.

Hierzu hat Bundesinnenminister Horst Seehofer bereits seine Zustimmung signalisiert. 

Weitere Informationen zu den Ergebnissen: https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/ergebnisse.html
Tariftabelle TVöD Bund (mit Vorbehalt): https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2018/180418_entgelttabelle_bund_at_vorlaeufig.pdf